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   VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18   

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VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18 (https://dejure.org/2019,32015)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.06.2019 - 4 A 71/18 (https://dejure.org/2019,32015)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - 4 A 71/18 (https://dejure.org/2019,32015)
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  • VG Düsseldorf, 16.02.2018 - 12 K 13023/17
    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    Unterstützung bei der Integration können international Schutzberechtigte nur noch durch die Zivilgesellschaft und durch Hilfsorganisationen erlangen (aida, a.a.O., S. 102; vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2018 - 12 K 13023/17.A -, Rn. 45, juris).

    Diese mögliche Unterstützung ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse jedoch nicht ausreichend, um die Kläger vor einer ihnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Notlage im oben genannten Sinne zu bewahren (vgl. auch: VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2018 - 12 K 13023/17.A -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 06.03.2018 - Au 8 K 17.35672 -, juris).

    Der Krankenversicherungsschutz ist jedoch von der Adresskarte und damit einer gültigen Meldeadresse abhängig (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2018 - 12 K 13023/17.A -, Rn. 51, juris).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    Solche Bedingungen können vorliegen, wenn ein Flüchtling völlig auf sich allein gestellt ist und er über einen langen Zeitraum gezwungen sein wird, auf der Straße zu leben, ohne Zugang zu sanitären Einrichtungen oder Nahrungsmitteln (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 - M.S.S. gegen Griechenland und Belgien, Rn. 263 f. und 365 ff.).

    Art. 3 EMRK verpflichtet jedoch nicht, jede Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit einem Obdach zu versorgen oder sie finanziell zu unterstützen, um ihr einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, Beschluss vom 02.04.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande -, ZAR 2013, 336 und Urteil vom 21.01.2011 - 30696.09, M.S.S./Belgien und Griechenland -, NVwZ 2011, 413).

    Die Verantwortlichkeit eines Staates ist jedoch dann begründet, wenn der Betroffene vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und - trotz ausdrücklich im nationalen Recht verankerter Rechte - behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011, a. a. O.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - in den verbundenen Rechtssachen C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17).

    Diese Schwachstellen der ungarischen (fehlenden) Integration erreichen auch im konkreten Fall der Kläger die hohe Schwelle der Erheblichkeit, um von einer verbotenen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung auszugehen (vgl. dazu: EuGH, Urt. v. 19.03.2019, a.a.O.).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    Bei den Klägern kommt außerdem die besondere Schutzbedürftigkeit hinzu, da sie mit zwei kleinen Kindern von jeweils einem und drei Jahren nach Ungarn zurückkehren müssten und nicht sichergestellt wäre, dass sie bei ihrer Ankunft dort eine Unterkunft sowie überhaupt Nahrungsmittel für sich und die Kinder erhalten würden (vgl. hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit von Kindern: EGMR (Große Kammer), Urt. v. 4.11.2014 - 29217/12 (Tarakhel /Schweiz), NVwZ 2015, 127, beck-online).
  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    Dabei ist zu beachten, dass die zu beantwortende Frage Höchstgüter des deutschen und europäischen Verfassungsrechts betrifft, so dass es besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, ob neue Stellungnahmen tatsächlich ohne Relevanz bleiben (BVerfG, Beschluss vom 21.04.2016 - 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242; Beschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 -, juris).
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    Art. 3 EMRK verpflichtet jedoch nicht, jede Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit einem Obdach zu versorgen oder sie finanziell zu unterstützen, um ihr einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, Beschluss vom 02.04.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande -, ZAR 2013, 336 und Urteil vom 21.01.2011 - 30696.09, M.S.S./Belgien und Griechenland -, NVwZ 2011, 413).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    Dabei ist zu beachten, dass die zu beantwortende Frage Höchstgüter des deutschen und europäischen Verfassungsrechts betrifft, so dass es besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, ob neue Stellungnahmen tatsächlich ohne Relevanz bleiben (BVerfG, Beschluss vom 21.04.2016 - 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242; Beschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 -, juris).
  • EuGH, 19.09.2017 - C-438/17

    Magamadov - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    (EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - in den verbundenen Rechtssachen C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17).
  • VG Augsburg, 06.03.2018 - Au 8 K 17.35672
    Auszug aus VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
    Diese mögliche Unterstützung ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse jedoch nicht ausreichend, um die Kläger vor einer ihnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Notlage im oben genannten Sinne zu bewahren (vgl. auch: VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2018 - 12 K 13023/17.A -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 06.03.2018 - Au 8 K 17.35672 -, juris).
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